Nach verschiedenen gesetzlichen Vorgaben muss jedes Vorhaben, das Flächen in der freien Landschaft beansprucht, hinsichtlich seiner Auswirkungen auf Natur, Landschaft und/oder Umwelt beurteilt werden. Auf Grundlage der Erfassung und Bewertung der Schutzgüter nach UVPG oder BNatSchG erarbeiten wir die erforderlichen Studien und Planungen wie
-
Studien zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVS)
-
Studien zur strategischen Umweltprüfungen (SUP)
-
Studien zur FFH-Verträglichkeit (FFH-VS)
-
Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP)
-
Umweltberichte zu Bebauungsplänen nach BauGB
-
Studien zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen (saP)
Wir bilanzieren in den Genehmigungsverfahren nicht nur Eingriffe und planen rechtskonforme Kompensationsmaßnahmen, sondern erarbeiten ebenso
-
Ökokonten / Maßnahmenpools nach dem BNatSchG / BauGB
Als naturschutzfachliche Grundlage für alle erheblichen Planungen erstellen wir im Auftrag von Landkreisen, Städten und Gemeinden
-
Landschaftsrahmenpläne
-
Landschaftspläne